Unsere AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen M&M Die Putzfee (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande.
Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
3. Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
- Änderungen, Zusatzleistungen oder Nachträge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Zahlung ist – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Ausführung der Arbeiten
- Die Arbeiten werden fachgerecht, sorgfältig und termingerecht nach den anerkannten Regeln des Handwerks ausgeführt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Zugang zu den Arbeitsbereichen zu ermöglichen und notwendige Vorbereitungen zu treffen (z. B. Freiräumen der Flächen, Strom- und Wasserversorgung).
- Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, berechtigen den Auftragnehmer, entstandene Mehrkosten geltend zu machen.
6. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
- Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen oder mangelhafte Vorarbeiten Dritter entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Für Reinigungstätigkeiten gilt: Der Auftragnehmer haftet nicht für Vorschäden oder Abnutzungen, die erst durch die Reinigung sichtbar werden.
7. Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu melden.
- Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
- Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634a BGB).
8. Stornierung und Rücktritt durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zum Beginn der Arbeiten stornieren.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Arbeitsbeginn, kann der Auftragnehmer eine Stornopauschale von bis zu 50 % des Auftragswertes berechnen.
- Bereits angefallene Material- oder Vorbereitungskosten werden in voller Höhe berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Verwendete Materialien und gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zweck der Auftragsbearbeitung, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in [Ort, Bayern].
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Materialien und Beschaffung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Materialien selbst zu beschaffen.
- Sollten vom Auftraggeber bestimmte Materialien gestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für deren Qualität oder Eignung.
15. Subunternehmer
- Der Auftragnehmer darf Teile des Auftrags an qualifizierte Subunternehmer vergeben.
- Die Auswahl erfolgt mit Sorgfalt, der Auftragnehmer haftet jedoch nur für fachgerechte Koordination, nicht für Fehlleistungen der Subunternehmer.
16. Termine und Fristen
- Angegebene Termine sind ungefähre Richtwerte, sofern nichts schriftlich verbindlich vereinbart wurde.
- Liefer- und Ausführungsverzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer verschuldet wurden, berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Rücktritt.
17. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zugänglich, sauber und frei von Hindernissen ist.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über besondere Risiken oder Gefahren vor Ort (z. B. empfindliche Oberflächen, Schadstoffe).
18. Abnahme
- Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.
- Mängel, die bei der Abnahme festgestellt werden, sind sofort zu melden. Unterbleibt die Abnahme, gilt die Leistung nach üblichen Fristen als abgenommen.
19. Vertragsänderungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
- Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
20. Arbeitszeiten
- Arbeiten werden in der Regel zu den üblichen Geschäftszeiten ausgeführt.
- Sonderleistungen außerhalb dieser Zeiten können zusätzliche Kosten verursachen.
21. Sicherheits- und Umweltschutz
- Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten unter Berücksichtigung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften durch.
- Entsorgung von Abfällen erfolgt fachgerecht. Zusätzliche Entsorgungskosten durch besondere Materialien werden gesondert berechnet.
22. Höhere Gewalt
- Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Stromausfall, Naturkatastrophen) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung vorübergehend zu verschieben.
- Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
23. Haftung für Werkzeuge und Geräte
- Vom Auftragnehmer eingesetzte Geräte und Werkzeuge bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
- Schäden an fremdem Eigentum werden nur übernommen, wenn sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
24. Fotorechte und Referenzen
- Der Auftragnehmer darf von ausgeführten Arbeiten Fotos für Referenzen oder Werbung verwenden, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
25. Gerichtsstand & Vollstreckung
- Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt deutsches Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Bayern.